HOCHSTRITTIGE ELTERN
Informationsplattform für beratende Fachleute & Behörden/Gerichte
Für strittige und hochstrittige Kontexte
Angebotsübersicht*
Zur Unterstützung von hochstrittigen Eltern - welche sich nicht selbstständig Hilfe holen - stehen Behörden und beratenden Fachleuten bei latenter Kindswohlgefährdung vier Beratungsangebote zur Verfügung, welche den Kriterien "Zweckmässigkeit" und "Verhältnismässigkeit" entsprechen:
Abklärungen kommen anstelle von Beratungsangeboten zur Anwendung, wenn eine akute Kindswohlgefährdung besteht und eine Umplatzierung von Beginn an wahrscheinlich ist. Beistandschaften sind i.R. erst nach einer Beratungssequenz oder Abklärung angezeigt.
Das sogenannte "Einschätzungsgespräch" können Behörden und Gerichte nutzen, um die passende Massnahme zu bestimmen.
Je weniger die Eltern die Kinderbedürfnisse im Blick haben, sich als Eltern verstehen, die Kompetenz des anderen Elternteils anerkennen und je mehr direktive Gesprächsführung erforderlich ist, desto eher ist eine Massnahme in Richtung "Hochstrittigkeit" erforderlich.
* Näheres dazu im Buch "Hochstrittige Eltern" ab Seite 241.